Dissertationen zum Bau der Reichsautobahnen (1933 bis 1944) |
VorbemerkungenDer Diskurs um die technischen und landschaftsästhetischen Aspekte der Autobahnen spielte sich in den Straßenbau-Fachzeitschriften und insbesondere im Organ „DIE STRASSE“ des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen ab. Zwischen 1933 und 1944 wandten sich aber auch andere Fachbereiche den Fragen des Reichsautobahnbaus zu. Die angefertigten Dissertationen befassten sich mit verkehrswirtschaftlichen und (verwaltungs)juristischen Problemen. Es verwundert, dass die seit den 1980er Jahren betriebene deutsche Autobahnforschung diese Studien überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat, obwohl diese das Autobahngeschehen im Dritten Reich begleiteten und insoweit die zeitgenössischen Ansichten widerspiegeln. Auch wenn die Arbeiten teilweise unreflektiert den Wortlaut der Reichspropaganda übernommen haben und möglicherweise schon damals kaum rezipiert worden sind, so scheint es doch angezeigt, diese Schriften vorzustellen und einer kritischen Würdigung zu unterziehen, um Einsichten in die Denkkategorien angehender Akademiker in Zeiten der NS-Diktatur zu gewinnen. Dazu hat das ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE das Projekt 1-2018 erarbeitet. Die akademischen Untersuchungen zum Reichsautobahnbau werden zwei Hauptgruppen zugeordnet:
In beiden Gruppen werden die Schriften in chronologischer Reihenfolge jeweils mit Buchumschlag oder Frontseite, Inhaltsverzeichnis und einem erläuternden Text, zum Teil auch mit Leseproben und/oder ergänzenden Details präsentiert, damit sich Interessierte einen guten Überblick verschaffen können. A. Volkswirtschaftliche bzw. staatswissenschaftliche Arbeiten
Nicht alle der hier aufgeführten volkswirtschaftlichen Dissertationen entsprechen nach Umfang und Inhalt den an eine fachwissenschaftliche Qualifizierungsarbeit zu stellenden Anforderungen. Dennoch genügten sie offenbar den damals gültigen Standards der betroffenen Universitäten, um den Doktortitel zu erlangen. B. Juristische Arbeiten
Die juristischen Arbeiten beschäftigten sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und rechtlichen Besonderheiten des staatlichen Autobahnwesens sowie verwaltungsjuristischen Grundsatz- und Detailfragen, denn die Gesellschaft "Reichsautobahnen" und der Autobahnbau griffen in einem bisher nicht gekannten Umfang in die tradierten Rechtsverhältnisse der Länder und der Selbstverwaltungen für das Straßenwesen ein. Hierbei werden die eroberte Unabhängigkeit des NS-Staates vom parlamentarischen System, seine das Gesamtwohl des Volkes anstrebende Rechts- und Wirtschaftsanschauung, die zentrale Idee der ‚Volksgemeinschaft’ und die ‚Segnungen des Führertums’ für die Durchsetzung des offenbar willkommenen Prinzips ‚Gemeinnutz vor Eigennutz’ an geeigneten Stellen gebührend berücksichtigt. Unabhängig von diesen Referenzen an die NS-Herrschaft bieten die wie Gutachten aufgebauten Studien praktische Erkenntnisgewinne für die Rechtsfortbildung. ErgebnisDie akademische Beschäftigung der angehenden Verwaltungs-Elite mit dem neuen Verkehrsweg „Reichsautobahn“ erfolgte durchweg staatskonform. Das Infrastruktur-Projekt wurde auf dem Hintergrund der negativ beurteilten Erfahrungen mit der Weimarer Demokratie als staatspolitischer Befreiungsschlag empfunden. Aus diesem Grund unterblieb eine kritische Auseinandersetzung mit Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, der Institution des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen als parteigebundene Reichsbehörde, der Zweckmäßigkeit eines gesonderten Straßennetzes, der zweifelhaften Bau-Finanzierung, der Arbeitslager u. ä. Bad Homburg, im Mai/Juni 2018Reiner Ruppmann, Wissenschaftliche Redaktion Hinweis: Die vom AfASG erarbeitete Digitale Version des Buches von Paul Hafen "Das Schrifttum über die deutschen Autobahnen" verzeichnet ebenfalls Dissertationen zum Bau der Reichsautobahnen.
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